Jeder Absturz beginnt am Boden

Sorgfältige vorlaufende Planung verhindert Unfälle

 

IPAF Fachartikel Von Reinhard Willenbrock

Mit Arbeiten in der Höhe sind grundsätzlich einige Gefahren verbunden. Sobald der Mitarbeiter mit einem Hilfsmittel den sicheren Boden verlässt, beginnt das Risiko. Unter allen technischen Hilfsmitteln um Arbeiten an hoch gelegenen Einsatzstellen auszuführen, sind Hubarbeitsbühnen die sicherste Alternative – aber nur, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt genutzt werden und einige Rahmenbedingungen „passen“. Der Einsatz mobiler Hubarbeitsbühnen will deshalb sorgfältig vorbereitet sein.

Arbeiten in der Höhe sind immer riskant, und allein durch eine Hubarbeitsbühne werden sie nicht weniger gefährlich. Aber für zeitlich begrenzte Arbeiten bieten mobile Hubarbeitsbühnen einen sehr sicheren Zugang zu hoch gelegenen Einsatzstellen, das haben unabhängige Studien mehrfach belegt. Dazu gehören aber zwingend die Auswahl der für diesen speziellen Zweck geeigneten Ausrüstung, eine verantwortungsvolle Risikobewertung und Einsatzplanung sowie aktive Überwachung der Arbeiten. Und nicht zuletzt durch den Einsatz geschulter Bediener, die mit der verwendeten Ausrüstung wirklich vertraut sind, und über die entsprechende Sachkenntnis verfügen. Nur damit lassen sich folgenschwere Unfälle wie Abstürze aus dem Arbeitskorb, Einquetschen zwischen Bauwerksteilen und Arbeitskorb oder gar der Umsturz der Bühne verhindern.

Verhalten des Bühnenbedieners

Bei einem Sturz aus dem Korb einer Hubarbeitsbühne ist meist das individuelle Verhalten des Bedieners oder anderer Personen der ursächliche Auslöser. Beispielsweise wenn sich die Personen zu weit aus dem Arbeitskorb strecken oder auf die Umwehrung klettern, um einen
Punkt außerhalb noch zu erreichen. Oder wenn Einstiege in offener Stellung blockiert
oder Sicherheitskontrollen umgangen werden. Um solches Fehlverhalten auszuschließen, müssen Unternehmen und Führungskräfte sicherstellen, dass alle Bediener fachlich geschult sind, und ihnen die geeignete Maschine für die jeweilige Aufgabe zur Verfügung stellen.
Wenn sich Mitarbeiter zu weit aus dem Korb hinauslehnen oder auf die Umwehrung
steigen, liegt das meist daran, dass die Reichhöhe oder – weite der Bühne zu knapp bemessen ist – in den meisten Fällen aufgrund einer Fehleinschätzung des Vorgesetzten, der die Höhenarbeiten zudem angemessen überwachen muss.

Ausstieg in der Höhe

Um Stürze aus dem Hubarbeitsbühnenkorb zu vermeiden, sollte der Arbeitskorb nur von den vorgesehenen Zugangspositionen am Boden oder vom Chassis der Arbeitsbühne aus betreten bzw. verlassen werden. Ein Ausstieg in der Höhe auf Bauwerksteile ist generell tabu. Eine Ausnahme sind Rettungsmaßnahmen, wo es in einer Notlage erforderlich werden kann, um wieder nach unten auf festen Boden zu gelangen. Eine solche Rettungsaktion sollte nur dann durchgeführt werden, wenn eine sichere Evakuierung der Personen aus dem Arbeitskorb anders nicht möglich ist. Vor jedem Einsatz soll deshalb ein offizieller Rettungsplan für Notfälle erstellt werden, der die geplanten Maßnahmen in der Rangfolge ihrer Sicherheit dokumentiert – die erste Option muss dabei immer die sicherste Methode sein. Hubarbeitsbühnen sind nicht dafür vorgesehen, Personen von einer Ebene auf die andere zu transportieren, dafür gibt es Personenaufzüge. Das Übersteigen aus dem angehobenen Arbeitskorb auf Gebäudeteile in der Höhe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle, in denen der Ausstieg aus dem Korb zulässig sein kann: Wenn eine detaillierte Gefahrenanalyse eindeutig feststellt, dass dies die sicherste Zugangsmöglichkeit zu einem spezifischen temporären Arbeitsort ist, oder wenn der Ausstieg in einem formellen Notfallplan vorgesehen ist. Unbedingt müssen dabei die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Falls in diesen Ausnahmefällen Personen in der Höhe aus dem Korb aussteigen müssen, werden u. a. die folgenden Maßnahmen erforderlich: 

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist beim Aus- bzw. Einstieg unbedingt zu verwenden, ein Bediener bleibt ständig im angehobenen Arbeitskorb, mögliche dynamische Belastungen des Arbeitskorbes durch das Aus- und Einsteigen müssen berücksichtigt und möglichst begrenzt werden, plötzliche oder unbeabsichtigte Bewegungen des Arbeitskorbes sind zu vermeiden, Ausstieg darf ausschließlich an definierten Ausstiegspunkten erfolgen, wie einer selbstschließenden Tür – keinesfalls durch Überklettern oder Unterkriechen des Schutzgeländers. Solch ein Sondereinsatz muss durch eine verantwortliche Person beaufsichtigt werden, die gewährleisten kann, dass die festgelegte sichere Verfahrensweise zuverlässig eingehalten wird. Außerdem muss ein konkreter Rettungsplan erstellt werden, der alle betroffenen Gebäudeteile einbezieht. Zudem sollte der Arbeitgeber veranlassen, dass der (ausnahmsweise) Ausstieg aus dem angehobenen Arbeitskorb zum Erreichen eines bestimmten Arbeitsorts in die Sicherheitsverfahren und Schulungsmaßnahmen des Unternehmens aufgenommen wird. 

Aufstellung in der Nähe anderer Maschinen oder Fahrzeuge / Verkehrsflächen

Höhenarbeiten sind in der Regel dort zu erledigen, wo auch andere Aktionen stattfinden, wie zum Beispiel auf aktiven Baustellen und im öffentlichen Verkehrsraum. So müssen Hubarbeitsbühnen häufig in der Nähe beweglicher Maschinen oder an Orten mit Fahrzeugverkehr aufgestellt werden. Ein Zusammenstoß einer Hubarbeitsbühne mit einem Kran, einer mobilen Baumaschine oder einem Straßenfahrzeug kann katastrophale Folgen für deren Insassen, aber auch Unbeteiligte haben. Begrenzen Sie daher die Bewegungen von Maschinen und Verkehrsmitteln im Umfeld der Arbeitsbühne durch eindeutige Absperrungen und Markierungen. Auf jeden Fall muss vor der Positionierung der Arbeitsbühne eine detaillierte Einsatzortplanung und realistische Risikoabschätzung erfolgen, in denen dann angemessene Ausschlusszonen definiert werden und ein Plan zum Verkehrsmanagement enthalten ist.

Mechanisches Versagen

Unfälle durch mechanisches Versagen lassen sich letztlich fast immer auf eine unterlassene oder fehlerhafte Wartung zurückführen, wodurch Verschleiß oder sich anbahnende technische Schäden nicht rechtzeitig erkannt wurden. Um Ausfälle zu vermeiden und sicherzugehen, dass die Arbeitsbühnen jederzeit in sicherem, funktionsfähigem Zustand gehalten werden – wozu der Eigentümer rechtlich verpflichtet ist – sollte jeder Besitzer von mobilen Hubarbeitsbühnen in seinem Betrieb ein strenges Prüfungs-, Wartungs- und Untersuchungssystem einführen. Darin sind Zeitraum und Umfang der Prüfungen durch Regierungsgesetze und den Hersteller der Hubarbeitsbühne vorgegeben, die entsprechenden Angaben sind im Bedienerhandbuch der Arbeitsbühne zu finden. 

 

Der Prüfungsplan umfasst eine Prüfung vor jedem Einsatz, regelmäßige Prüfungen nach drei oder sechs Monaten sowie jährliche Prüfungen. Alle jährlichen Prüfungen müssen durch eine kompetente, ausreichend geschulte Person erfolgen, die über die nötige Erfahrung mit dem jeweiligen Arbeitsbühnentyp verfügt.

Verantwortung der Führungskräfte

Führungskräfte eines Unternehmens sind dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten in der Höhe mittels Arbeitsbühnen sorgfältig geplant und überwacht werden, und die mit den Arbeiten beauftragten Bediener fachlich ausreichend geschult sind. Sie sind verantwortlich für die Arbeitsplanung, Risikoabschätzung, Auswahl der geeigneten Technik und für den sicheren Einsatz der Arbeitsbühne. In der IPAF-Schulung „Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte“ erfahren Führungskräfte alles, was sie wissen müssen, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Auf Nummer Sicher gehen

Es liegt auch in der Verantwortung des Nutzers, dass vor Beginn der Arbeiten von einer kompetenten Person eine ordnungsgemäße Risikobewertung durchgeführt wird. Ohne diese darf er seinen Einsatz nicht beginnen – unabhängig davon, dass er selbst seine Maschinen vor dem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft hat: Bediener müssen vor jedem Einsatz sowohl Sicht- als auch Funktionsüberprüfungen vornehmen, und veranlassen, dass mögliche Probleme oder Schäden vor der Inbetriebnahme beseitigt werden. Bediener sollten außerdem, bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, auch eine Arbeitsplatzüberprüfung zur Identifizierung von möglichen Gefahren durchführen

Bodenverhältnisse beurteilen

Eine Unfallursache, die in Schadensberichten immer wieder auftaucht, ist der Umsturz einer Hubarbeitsbühne. Sei es weil der Boden unter dem Druck der Abstützungen nachgibt oder die Abstützung fehlerhaft ausgeführt ist. Auch diese Fehlerquelle lässt sich durch entsprechende Sorgfalt bei der Vorbereitung und Planung des Einsatzes weitestgehend ausschließen, indem der Verantwortliche im Rahmen der Standortbeurteilung außer den Platzverhältnissen auch die vorliegenden Bodenbedingungen überprüft, und darauf abgestimmt die richtige Bühne hinsichtlich Bauart und Leistungswerten auswählt. Die bei maximaler seitlicher Ausladung der Bühne unter den Abstützungen herrschende Bodenpressung muss vom anstehenden Boden sicher aufgenommen werden, ggf. müssen zusätzliche lastverteilende Unterlegplatten vorgesehen werden – falls nötig sogar ein besser geeignetes Bühnenmodell ausgewählt werden. Der für den Bühneneinsatz Verantwortliche muss ein spezifisches Gefahrenbewusstsein entwickeln, um potenzielle Risiken zu erkennen und diese mit geeigneten Maßnahmen ausschließen zu können. Veranlassen Sie geeignete Kontrollmaßnahmen und versorgen Sie die Bediener vor Beginn der Arbeiten mit konkreten Warnhinweisen und Handlungsanweisungen zur Verwendung der Maschinen! 

Quetschgefahren vermeiden

In der Höhe lauern zahlreiche Hindernisse. Es ist daher unerlässlich, dass Bediener und Arbeiter diese als eine potenzielle Quetschgefahr wahrnehmen, in welche Richtung sich die Arbeitsbühne auch immer bewegt. Um lebensgefährliches Einklemmen und Quetschungen zwischen Bühnenkorb und Bauwerksstrukturen zu vermeiden, hat die Industrie zwar verschiedene technische Schutzsysteme entwickelt, besser ist es aber diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen – indem die Bediener den ‚Best- Practice Richtlinien‘ folgen, die auf der IPAF-Website www.ipaf.org/safe zu finden sind.

Unbefugte Verwendung verhindern

Die Erfahrung von zahlreichen Baustellen belegt, dass immer noch eine erhebliche Zahl an Bühnen von nicht ausreichend qualifizierten Personen bedient wird. Werden auf einer Baustelle ausschließlich Maschinen vorgehalten, die über ein Lesegerät verfügen, das beispielsweise die IPAF Smart PAL Card auslesen kann, ist derartiger Missbrauch automatisch ausgeschlossen – nur Bediener, die für die jeweilige Maschinenkategorie ausgebildet sind, können das Gerät mit ihrer Karte aktivieren. Mit der PAL Card dokumentiert der Inhaber seine erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung in einem IPAF zertifizierten Schulungszentrum. Um missbräuchliche Nutzung zu verhindern, müssen die Maschinen nach der Verwendung immer an einem sicheren Ort abgestellt und unbedingt der Schlüssel gezogen werden.

Stromschlag vermeiden

In den jährlich von IPAF veröffentlichten Unfallstatistiken rangieren Stromschläge auffällig weit oben. Daher sind auch diese Gefahren ein wichtiges Thema in den IPAF-Bedienerschulungen. Stromschläge können z. B. durch die richtige Planung, Risikoabschätzung, Baustellenleitung und die ständige Beachtung der elektrischen Anlagen durch den Bediener recht einfach verhindert werden: Indem er mit allen Teilen seiner Hubarbeitsbühne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu allen Stromleitungen oder stromführenden Systemen einhält, ist er schon mal „auf der sicheren Seite“! 

Fazit

Unfälle „passieren“ nicht einfach, sie werden meist „herbeigeführt“, haben fast immer eine Vorgeschichte. Was den Bereich der Hubarbeitsbühnen betrifft, handelt es sich dabei sehr häufig um gravierende Fehler bei den Vorbereitungen des Einsatzes. Beginnend bei der fehlerhaften Einschätzung der Baustellensituation und des Umfeldes (bauliche Störfaktoren oder andere Gewerke), sodass häufig auch aus falsch verstandener Sparsamkeit ungeeignete Bühnen mit zu geringer Reichweite oder -höhe geordert werden. Die geben dann häufig Anlass zu waghalsigen und gefährlichen Improvisationen. Dazu kommen Fehleinschätzungen der Bodenverhältnisse die ein erhebliches Umsturzrisiko bergen, wenn der Boden unter den Abstützungen „plötzlich“ nachgibt. Um Planungs- bzw. Managementfehler handelt es sich auch, wenn die Mitarbeiter nicht ausreichend geschult werden, bevor ihnen ein technisch anspruchsvolles Hilfsmittel wie eine Hubarbeitsbühne anvertraut wird. Oder wenn die Unternehmensleitung bzw. die für die Einsätze Verantwortlichen erkennbares Fehlverhalten tolerieren und nicht sofort abstellen. Somit riskiert jede Aufsichtsperson im Falle eines tragischen Unfalls, zur Verantwortung gezogen zu werden – mit unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen. 

Quelle: IPAF Journal 2019 | Seiten 18-23 | Reinhard Willenbrock

 

Download Link: https://www.ipaf.org/sites/default/files/2019-03/IPAF%20Journal%202019.pdf

Die in diesem Fachartikel erwähnten Pflichten des Verantwortlichen oder der Führungskraft basieren auch auf der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung - einem Gesetz. Siehe hierzu auch auf dieser Site: „Die neue Betriebssicherheitsverordnung ab 01.06.2015 -  auch in Stuttgart, München, Leipzig

Hensel - Geschwentner

Gutachterbüro


Bei den Weiden 11

71686 Remseck

 

Inhaber: Dipl.- Ing. Th. Hensel

 

Fon: +49 (0)7146 288 406

Fax: +49 (0)7146 288 328

 

Mail: service@gutachter-baumaschinen.de

Schnelle Hilfe

Wenn es einmal schnell gehen muß! Rufen Sie uns an:

 

+49 (0)157  83 64 97 38

 

www.gutachter-baumaschinen.de

Flyer Download
flyer_hensel-geschwentner.pdf
PDF-Dokument [2.7 MB]
Checkliste für Versicherungsfall Baumaschinen
gutachter-baumaschinen-checkliste-versic[...]
PDF-Dokument [336.3 KB]
Druckversion | Sitemap
Impressum | Datenschutz | AGB
© 2010-2020 HENSEL - GESCHWENTNER Gutachterbüro - Alle Rechte vorbehalten.

Anrufen

E-Mail