In der im April 2016 veröffentlichten DIN EN 280:2016-04 werden die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I der Maschinenrichtlinie („MRL“) 2006 / 42 / EG an erstmalig im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte, fahrbare Hubarbeitsbühnen konkret ausgelegt.
Ein Hersteller dieser Geräte darf bei vollständiger Anwendung dieser Norm zu Recht davon ausgehen, dass er die o.g. Anforderungen eingehalten hat, wenn diese Norm im Amtsblatt der EU
veröffentlicht ist („Vermutungswirkung“).
Die DIN EN 280 / A1:2014 - 04 und die DIN EN 280: 2014 – 02 gelten ab jetzt als zurückgezogen.
Für den Arbeitgeber, der eine fahrbare Hubarbeitsbühne durch Beschäftigte einsetzen lässt, gelten speziell die Regelungen der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung.
Es wird auf den Link zur neuen DIN EN 280:2016-04 verwiesen: Norm des Monats April 2016
DIN EN 280:2016-04 [NEU]
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-280/230050496
Stand: 29.04.2016
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