Nach der Fusion der Dachverbände der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger wurden die Bezeichnungen der o.g. Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze vereinheitlicht und modernisiert.
Hieraus soll eine vereinfachte Nutzbarkeit entstehen.
Das überarbeitete Ordnungssystem umfaßt vier Kategorien:
Bei Vernachlässigung der Zwischenstufe (z.B. „BGG / GUV G 905“)der Bezeichnungsänderungen ergeben sich Beispiele für die Änderungen in der folgenden Tabelle:
Alte Bezeichnung | Titel | Neue Bezeichnung |
BGV D 29 | Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge | DGUV Vorschrift 70 |
BGR 237 | Hydraulik Schlauchleitungen - Regeln für d. sicheren Einsatz | DGUV Regel 113 - 015 |
BGI 720 | Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen | DGUV Information 208- 019 |
BGG 905 | Prüfung von Kranen | DGUV Grundsatz 309 - 001 |
Zum leichten Übergang vom alten auf das neue Ordnungssystem wurde eine „Transferliste“
http://www.arbeitssicherheit.de/media/bibliothek von der DGUV veröffentlicht.
|
|