Die neue Betriebssicherheitsverordnung ab 01.06.2015 -  auch in Stuttgart, München, Leipzig

Die „BetrSichV“ wird aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ab 01.06.2015 in Kraft gesetzt.

Durch die „BetrSichV“ sollen  Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Dritte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln über ihre Lebensdauer gewährleistet werden.

"Arbeitsmittel" sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen (z.B. Baumaschinen, Hubarbeitsbühnen...) oder Anlagen (z.B. auch zur Baustoffaufbereitung, Aufzüge...).

Hierbei ist die Lebensdauer der gesamte Zeitraum vom ersten Transport, der Errichtung am Verwendungsort, Probeläufe, Einstellarbeiten,  über alle Einsatz-, Instandhaltungs-, Reinigung-, Prüf-, Störungs-, Montage- und Demontage-, Transportzeiten bis zur letzten Außerbetriebnahme mit entsprechender Entsorgung.

Bei berücksichtigten Herstellerpflichten (z.B. „CE – Konformitätserklärung“) ist der Arbeitgeber zur

  • fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,
  • Erfüllung der grundlegenden Schutzmaßnahmen gem.  dem „Stand der Technik“  bei der Verwendung der Arbeitsmittel gem. Anhang 1 in jedem Lebensabschnitt der Maschine,
  • Prüfung auf Eignung des „vereinfachten Verfahrens“ bei Verwendung des Arbeitsmittels gem. Betriebsanleitung des Herstellers, ansonsten
  • Einführung zusätzlicher Schutzmaßnahmen gem.  §§ 8,9 ff

verpflichtet.

Besondere Erwähnung finden u.a. Hinweise auf die

  • Unterweisungspflichten des Arbeitgebers,
  • Sicht- und Funktionskontrolle vor der jeweiligen Verwendung durch den Bediener,
  • Pflichten zur Prüfung und zugehöriger Dokumentation und die
  • Regularien bei der Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber.

 

Infolge dieser neuen „BetrSichV“ wurde  zum 01.06.2015 der „Paternosteraufzug“ im Rathaus der Stadt Stuttgart vom Verwaltungsbürgermeister  vorrübergehend stillgelegt.

Die Verantwortlichen für die Rathäuser in München, Leipzig  u.v.a.m.  stehen vor ähnlichen Problemen, da die Verwendung des Arbeitsmittels „Paternosteraufzug“ befugten, eingewiesenen Personen vorbehalten ist.

 

Laut Nachrichtenagentur AFP stimmte der Bundesrat am 10.07.2015 einem Kabinettsbeschluss zur diesbezüglichen Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zu,

d.h. dass bei entsprechendem Schutz vor Gefahren (Unterweisung, Verbot des Lastentransports) der Betrieb der Paternoster ("Umlaufaufzüge") auch für die Allgemeinheit wieder erlaubt ist.

 

 

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